Bausteuerabzug-Freistellung
Vorab: Wir sind im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung!
Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2002 einen Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt: Gewerbliche und öffentliche Auftraggeber müssen 15 % der Zahlung für die Bauleistung direkt an das Finanzamt des Bauleistenden abführen. Auf diese Weise sollen Steuerschulden der Leistungsträger und illegaler Beschäftigung entgegengewirkt werden.
Der Steuerabzug ist nicht vorzunehmen, wenn der Bauleistende seinem Auftraggeber eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Die Freistellungsbescheinigung können Sie hier downloaden: